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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Preise und Zahlung
Unsere Rechnungen sind bei Abholung oder Lieferung sofort zur Zahlung ohne Abzug
fällig. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit
von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen,
insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen oder Tarifverträgen zu erhöhen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

3. Zahlungsverzug
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu fordern.
a) Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns 
nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
b) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Liefertermin
Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Besteller eine
angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5. Annahmeverzug
a) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

b) In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
c)Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so hat er 20 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadensersatz zu bezahlen, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Die Firma WEMA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

6. Warenrücknahme
Grundsätzlich sind Grundierungen von Rücknahmen ausgeschlossen.
Dem Käufer sind max. 10% der gelieferten Beutelmenge zur Rückgabe gewährt.
Rücknahmezeitraum ab Lieferdatum bis maximal 3 Monate.
Rücknahmezeitraum ab Lieferdatum bis maximal 6 Monat mit Abzug von 10% Bearbeitungsgebühren.
Unsere Materialien werden individuell für den Besteller auf Kommission  gefertigt, deshalb kann eine oben genannte Rücknahme auch komplett abgewiesen werden.

7. Befreiung von der Leistungspflicht
Wir sind von unserer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Hersteller die Produktion
der Ware eingestellt hat, nachdem wir sie bei Ihm bestellt haben, oder Fälle höherer
Gewalt vorliegen.
Gleiches gilt, wenn unserer Leistung nicht vorhersehbare, durch zumutbare
Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse entgegenstehen. Diese
Leistungsbefreiung gilt nicht, soweit wir die Hindernisse zu vertreten haben.

8. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferfirma.
Der Versand erfolgt zuzüglich Versand- und Nachnahmekosten.

9. Untersuchungspflicht bei Versand
Der Besteller hat die versandte Ware bei Ablieferung auf offensichtliche
Transportschäden zu untersuchen. Erkennt der Besteller bei Erhalt der versandten
Ware Mängel oder Schäden, so muss er diese unverzüglich, maximal am 3. Tage schriftlich rügen.

10. Gewährleistung
a)Offensichtliche Mängel der Kaufsache sind uns bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware oder, wenn sie erst bei der Verarbeitung erkennbar sind, bis spätestens zwei Wochen nach Erkennbarkeit anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel ausgeschlossen.

b)Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach
unserer Wahl zur Beseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

c)Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Beseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die
Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.

d)Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

e)Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf die Mangelfreiheit der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller. Unsere Verarbeitungshinweise und Gebrauchsanweisungen - siehe DVD - zur Verarbeitung der gekauften Produkte sind in jedem Fall zu beachten.

11. Haftung
a)In besonderen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
Hierzu zählt insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung einer von wesentlichen Mängeln freien Kaufsache. Unsere Haftung ist in diesen Fällen beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich  ausgeschlossen.

b)Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bleibt von den vorstehenden und den vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

12. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor.

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme oder Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch
uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

c) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

d) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

e) Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet uns der Besteller für den entstandenen Ausfall.

f )Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für
uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der verkauften Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

g) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers
als die Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene
Allein- oder Miteigentum für uns.

13.Unwirksamkeit von Klauseln
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder zum Teil nicht wirksam sein,
so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Teile und Klauseln nicht.

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